Weg endgültig frei für Verbesserung der Verbraucher - Information
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation verkündet - Mehr Transparenz stärkt die Verbraucherrechte
„Für die Verbraucher ist heute ein richtig guter Tag, denn der Weg für ein spürbare Verbesserung der Verbraucherinformation ist jetzt endgültig frei geworden“, sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer heute in Berlin. „Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ohne Einschränkungen akzeptiert.“
Das Gesetz wird nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 9. November 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ab sofort sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich gehalten, die Öffentlichkeit bei Gesundheitsgefahren, Fällen von verdorbenem Gammelfleisch oder Rechtsverstößen zu informieren. Dies gilt jetzt auch dann, wenn die Ware bereits vom Markt verschwunden ist. Auch werden die Behörden jetzt ermächtigt, von sich aus auf Rücknahme – oder Rückrufaktionen bzw. sonstige Öffentlichkeitsinformationen der Wirtschaftsunternehmen z. B. im Internet hinzuweisen. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen.
Für die Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Denn mehr Transparenz und Öffentlichkeit stärken die Verbraucherrechte und bringen die Verbraucher auf gleiche Augenhöhe mit den Herstellern.
„Die zuständigen Behörden vor Ort haben jetzt ein wirksames Instrument in die Hand bekommen, um die berechtigten Informationsanliegen der Bevölkerung bei sogenannten Lebensmittelskandalen zu befriedigen und „schwarzen Schafen“ unter den Anbietern durch Namensnennung das Handwerk zu legen. Transparenz ist immer noch mit das beste Mittel, um diejenigen, die auf Kosten der Verbraucher zu Unrecht Gewinne machen wollen, wirksam abzuschrecken.“ so Bundesminister Seehofer weiter.
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ist das Ergebnis einer 6jährigen intensiven und zum Teil auch kontrovers geführten Debatte. Bundesminister Seehofer erklärte hierzu: „Geben wir dem Gesetz eine reelle Chance, sich in der Praxis zu bewähren. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen ist aber nur eine Seite der Medaille. Jetzt kommt es darauf an, dass die zuständigen Behörden die Möglichkeiten des Gesetzes mutig und entschlossen nutzen.“
Als zweiten wesentlichen Baustein eröffnet das jetzt verkündete Gesetz den Verbrauchern einen bundesweit einheitlichen, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsanspruch gegenüber den Behörden. Mit diesem „eigentlichen“ Verbraucherinformationsgesetz können die Verbraucher gezielt bei den Behörden nachfragen, was sie interessiert, z. B. die Pestizidbelastung bestimmter Gemüsesorten oder die Abfüllpraxis bestimmter Unternehmen bei Fertigverpackungen. Damit die zuständigen Behörden die erforderliche Vorbereitungszeit haben, um sich auf die Anforderungen des neuen Gesetzes einzustellen, wird das Verbraucherinformationsgesetz – ähnlich wie andere Informationszugangsgesetze – 6 Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 179 vom 09.11.2007
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