Schlachtabfälle einfärben - künftig erlaubt
Forschungskonzepte liegen vor - illegal verarbeitete Schlachtabfälle sollen zukünftig in Lebensmitteln nachweisbar sein
(aid) - Um künftig Fleischskandale wie jüngst in Bayern zu verhindern, werden seit einigen Monaten verstärkt Konzepte entwickelt, wie Schlachtabfälle durch Einfärben kenntlich gemacht werden können. Niedersachsen fördert beispielsweise ein Forschungsprojekt an der Universität Leipzig. Das Leipziger Projekt erscheine viel versprechend, heißt es in einer Pressemitteilung des zuständigen Verbraucherschutzministeriums. Danach sollen Schlachtabfälle nicht nur einfacher zu überwachen sein, sondern illegal verarbeitete Schlachtabfälle in verdächtigen Lebensmitteln sollen ebenfalls nachweisbar sein. Das Kennzeichnungsverfahren sei so angelegt, dass die Herstellung von Tiernahrung aus K-3-Fleisch (minderwertiges, jedoch nicht gesundheitsschädliches Fleisch) nicht behindert werde.
Bisher konnte sich die farbliche Kennzeichnung von Schlachtabfällen wegen des Widerstands anderer Mitgliedstaaten in der EU nicht durchsetzen. Nach dem Entwurf zur Änderung der in der Verordnung 1774/2000 enthaltenen "Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte", den der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Europäischen Kommissionbereits vor der Sommerpause beraten hat, könnten aber künftig die nationalen Regierungen selbst beschließen, wie K-3-Fleisch zu kennzeichnen ist, heißt es in den EU-Nachrichten.
aid, Renate Kessen
Quelle:
aid infodienst, aid-PresseInfo Nr. 37/07 vom 12.09.2007
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