Neue Kennzeichnung für Aromastoffe
Die Bezeichnung „naturidentisches Aroma“ europaweit nicht mehr erlaubt.

Bildquelle:
(c) Maren Beßler / Pixelio (www.pixelio.de)
(aid) – Seit dem 20. Januar 2011 gelten in der EU neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmittelaromen. Die Bezeichnung „naturidentisches Aroma“ ist nun nicht mehr erlaubt. Naturidentische Aromastoffe kommen in pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen vor, werden aber durch chemische Synthese erzeugt. Ein Beispiel ist synthetisches Vanillin, das dem Vanillin aus Vanilleschoten gleicht. Allerdings sind am Geschmack von Vanillemark noch weitere Aromen beteiligt, die im synthetischen Produkt nicht enthalten sind. Ab sofort werden „naturidentische Aromastoffe“ und „künstliche Aromastoffe“ unter dem Begriff „Aroma“ zusammengefasst.
Wer natürliche Aromen bevorzugt, sollte die Zutatenliste genau prüfen: Nur bei Angaben wie „natürliches Vanillearoma“ oder „natürliches Himbeeraroma“ ist gewährleistet, dass mindestens 95 % des Aromas aus den genannten Quellen stammen. Wenn es aber „natürliches Aroma Typ Vanille“ heißt, wurden wahrscheinlich nicht Vanilleschoten, sondern andere natürliche Ausgangsprodukte wie Zellstoff bei der Herstellung verwendet.
Aromen sind Erzeugnisse, die den typischen Geschmack eines Lebensmittels erhalten, unterstützen oder verstärken sollen. Häufig werden sie verwendet, um Geschmacksverluste auszugleichen.
Heike Kreutz, aid
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Pressemeldung vom 20. Januar 2011; Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Lebensmittelaromen vom 16. Dezember 2008
Quelle:
was-wir-essen.de, Newsletter 2 vom 26.01.2011
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