Gammelfleischskandal: Vorwürfe der Vertuschung sind absurd
Seehofer: Parteipolitisch motivierte Angriffe zeugen von wenig Sachkenntnis
Mit allem Nachdruck hat Bundesverbraucherminister Seehofer heute in Ingolstadt eine Meldung in der Bild am Sonntag zurückgewiesen, er habe die Bürger zu spät informiert. „Diese Vorwürfe sind absurd. Hier wird ein durchsichtiges, parteipolitisches Manöver gespielt“ so Seehofer. „Grüne, insbesondere die ehemalige Landesministerin Höhn, und FDP sollten eigentlich wissen, wie die Zuständigkeiten bei der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle verteilt sind. Hier wird versucht, mit Nebelkerzen zu werfen und die Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern. Das lasse ich nicht zu“ so der Minister.
Am 25. August waren erstmals Agenturmeldungen erschienen, die von einem Verdacht auf Umetikettierung abgelaufener Lebensmittel in einem Betrieb in Gröbenzell berichteten. Hinweise auf den Umfang von beanstandeten Waren oder gar auf gesundheitsgefährdende Waren gab es keine. Nachdem weitere Agenturmeldungen über Beanstandungen in Bayern kamen, hat der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Gert Lindemann, am letzten Augustwochenende Mitarbeiter beauftragt, in Bayern nachzuhören, ob man es mit einem größeren Geschehen zu tun habe. Aus dem Ministerium in Bayern war jedoch lediglich zu hören, dass die Ermittlungen andauerten und wegen der Federführung der Staatsanwaltschaft nähere Informationen nicht vorlägen.
Erst am 31. August wurde – wieder durch Agenturmeldungen - dem Bundesverbraucherministerium bekannt, dass in einem zweiten Betrieb in München umfangreich nicht verkehrsfähiges Fleisch sichergestellt worden sei und die Staatsanwaltschaft davon ausginge, dass Ware auch in andere Bundesländer und möglicherweise in das Ausland geliefert worden sei. Die daraufhin mehrfachen und mit Nachdruck erfolgten Nachfragen durch Mitarbeiter des Bundesverbraucherministeriums in Bayern führten schließlich zu ersten belastbaren Informationen am Freitag, den 1. September um 19.00 Uhr und zu ergänzenden Meldungen für das europäische Schnellwarnsystem gegen 23.00 Uhr.
Die Zuständigkeiten in der Lebensmittelüberwachung sind im Grundgesetz geregelt. Danach ist die Lebensmittelüberwachung und –kontrolle eindeutig in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das Bundesverbraucherministerium kann erst dann tätig werden, wenn Ereignisse in der Lebensmittelüberwachung einen Umfang haben, der die Koordination des Bundes erforderlich macht. Dies ist dann der Fall, wenn umfangreiche und komplexe Warenströme zu dokumentieren sind und wenn das Ausland betroffen ist.
Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 135 vom 10.09.2006
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