Dioxinbelastetes Futtermittel
Vorsorglich mehrere Legehennenbetriebe vorübergehend gesperrt

Bildquelle:
(c) Kurt Michel / Pixelio (www.pixelio.de)
Mit Dioxin belastetes Futtermittel wurde auch auf einigen Legehennenbetrieben in Nordrhein-Westfalen verfüttert. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat daher heute die betroffenen Betriebe vorübergehend sperren lassen. Ob die dort produzierten Eier mit Dioxin belastet sind, wird derzeit durch amtliche Probenahmen und Untersuchungen überprüft.
„Unsere Maßnahme dient dem vorsorgenden Verbraucherschutz“ sagt LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann. „Die Sperrung bedeutet, dass die Betriebe bis auf weiteres die Eier nicht verkaufen können.“ Bereits ausgelieferte Ware wird verfolgt und aus dem Handel genommen.
Betroffen sind Betriebe in den Kreisen Minden-Lübbecke, Soest, Mettmann/Ennepe-Ruhr sowie Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis. Auf allen betroffenen Höfen werden Hühner nach den Vorgaben für die ökologische Landwirtschaft gehalten und Bio-Eier erzeugt.
Bei einem kleineren landwirtschaftlichen Betrieb wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle Eier zur Untersuchung entnommen. Das Ergebnis liegt nun vor: Der zulässige Höchstgehalt an Dioxin von 3,0 pg/g Fett (Pikogramm/Gramm) ist überschritten. Damit sind die Eier nicht verkehrsfähig.
Ursache für die Dioxinbelastung ist Mais aus der Ukraine. Der belastete Mais wurde bereits im Januar von einem Futtermittelhersteller am Niederrhein zu Mischfutter für Nutztiere verarbeitet und an eine Reihe landwirtschaftlicher Beriebe in Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer ausgeliefert. Das Unternehmen stellt ausschließlich Futtermittel für die ökologische Tierhaltung her. Das von dem Hersteller erzeugte Futter ist bereits zum großen Teil verfüttert. Legehennen reichern aber im Fettgewebe ihres Körpers Dioxine an. Dieses kann dann über einen längeren Zeitraum vom Huhn an das Ei abgegeben werden.
Auch durch Unternehmen des Lebensmittel-Einzelhandels wurden bereits betroffene Eier-Chargen aus den Regalen genommen. Trotz der getroffenen Maßnahmen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass belastete Eier in den Handel und somit zum Verbraucher gelangt sind. Nach aktuellen Informationen des Bundesinstitutes für Risikobewertung in Berlin (BfR) ist aber bei einem kurzfristigen Verzehr der betroffenen Eier keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten.
Quelle:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 07.05.2010
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