Bundeskabinett beschließt Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Lebensmittelkontrollen
Lebensmittelbetriebe sind zukünftig anhand eines Beurteilungssystems zu kontrollieren, das an bundeseinheitlichen Anforderungen ausgerichtet ist
Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) vom 21. Dezember 2004.
Kernstück der vorliegenden Änderungs-AVV sind Regelungen zur riskoorientierten Kontrolle von Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben. So sind Lebensmittelbetriebe zukünftig auf Grundlage eines Beurteilungssystems, das an bundesweit einheitlichen Anforderungen ausgerichtet ist, zu kontrollieren. Die AVV gilt z.B. für die Durchführung von Betriebsinspektionen oder legt die Anforderungen an die Kapazität und die Leistungsfähigkeit amtlicher Prüflaboratorien fest. Nach den neuen Vorschriften sind alle Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien zu untergliedern, denen dann bestimmte Inspektions- bzw. Kontrollhäufigkeiten zugeordnet werden. Der Beschluss der Vorschrift ist ein Fortschritt in Richtung der länderübergreifenden Vereinheitlichung der Kontrollen.
Die seit dem 01.01.2006 anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen sowie das am 07.09.2005 in Kraft getretene Lebens- und Futtermittelgesetzbuch machten nun eine Änderung und Anpassung der AVV RÜb erforderlich.
Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 137 vom 13.09.2006
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