Vogelgrippe: Neue Risikobewertung
Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten - Bevölkerung sollte auf keinen Fall tote Vögel anfassen

Bildquelle:
aid infodienst
"Aufgrund des gehäuften Auftretens des Vogelgrippevirus H5N1 in Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie in Tschechien und Frankreich haben wir die Behörden im Land angewiesen, verstärkte Kontrollen in den geflügelhaltenden Be-trieben durchzuführen. Aus Vorsorgegründen sind auch die Geflügelhalter in Baden-Württemberg dazu angehalten, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen (das heißt: Desinfektionsmatten auslegen, Einwegschutzkleidung beziehungsweise gesonderte betriebseigene Kleidung verwenden, Zugang von betriebsfremden Personen auf ein Minimum beschränken, Fütterung und Tränkung des Geflügels innerhalb von Ställen durchführen) zum Schutz des Hausgeflügels einzuhalten", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (5. Juli) in Stuttgart.
Anlässlich der momentanen Ausbreitungstendenz des H5N1-Virus hatte das Friedrich-Löffler-Institut heute mitgeteilt, dass es eine neue Risikobewertung durchführen und die Einstufung von "mäßig" auf "hoch" setzen werde.
"Aktuell gibt es keine Hinweise für einen Ausbruch des Vogelgrippevirus in Baden-Württemberg", erklärte Hauk. Vorsorglich appellierte der Minister dennoch an die Ei-enverantwortung der Geflügelhalter, neben den erforderlichen Biosicherheitsmaß-nahmen auch die Aufstallungspflicht innerhalb des bestehenden Sicherheitsradius von 500 Metern an Seen und Flüssen einzuhalten. Kranke Tiere sollen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
An die Bevölkerung richtete Hauk den Aufruf, tote Vögle nicht anzufassen, sondern diese direkt den zuständigen Behörden zu melden.
Zusatzinformation zu den Risikogebieten in Baden-Württemberg:
Zu den Risikogewässern, für die die Aufstallungspflicht gilt, gehören in Baden-Württemberg der Bodensee, der Federsee (Landkreis Biberach), der Rohrsee (Landkreis Ravensburg) sowie der Breitenauer See (Landkreis Heilbronn). Außerdem im Bereich der Flüsse der Rhein von Weil am Rhein bis Mannheim (Landkreis Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rastatt, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim), der Neckar im ersten Abschnitt von Rottenburg bis Stutt-art/Mühlhausen, einschließlich Max-Eyth-See (Landkreis Tübingen, Reutlingen, Esslingen, Stuttgart), im zweiten Abschnitt von Eberbach bis Mannheim (Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim)und die Donau von Sigmaringen bis Ulm (Landkreis Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Ulm) sowie vogelrelevante Baggerseen im Bereich der Ablach (Landkreis Sigmaringen).
Quelle:
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 05.07.2007
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