Sommerurlaub: Fleisch und Milchprodukte nicht in die EU einführen
Nicht den Vorschriften entsprechende Lebensmittel werden kostenpflichtig entsorgt.

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(c) tommyS / Pixelio - www.pixelio.de
(aid) – Bald beginnen die Sommerferien. Wer den Urlaub in nicht-europäischen Ländern verbringt, darf in der Regel keine tierischen Lebensmittel wie Fleisch, Milchprodukte und Käse mit nach Hause bringen. Das gilt aber nicht für die Länder Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz, wie aktuell das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert. Die Vorschriften für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU sind sehr streng, da diese Nahrungsmittel unter Umständen gefährliche Tierkrankheiten übertragen können.
Ausnahmen bestehen unter anderem für folgende Produktgruppen: Säuglingsmilchpulver und Spezialnahrung (maximal 2 kg), Honig ohne Waben (maximal 2 kg) und Fisch (maximal 20 kg), sofern er für den persönlichen Verzehr oder Verbrauch bestimmt ist.
Keine Einschränkungen gibt es für Lebensmittel wie Brot, Kuchen und Süßwaren, Fleischextrakte und -konzentrate, mit Fisch gefüllte Oliven, abgepackte Fleischbrühen und Nudeln, falls diese nicht mit Fleisch gefüllt sind. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die geringe Mengen an tierischen Erzeugnissen enthalten, dürfen in die EU eingeführt werden.
Lebensmittel, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden an der Grenze kostenpflichtig vernichtet.
Heike Kreutz, aid
Quelle: Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), Flyer (Stand: März 2010)
Quelle:
was-wir-essen.de, Newsletter Nr. 13 vom 29.06.2011
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