17.05.2010
| Lebensmittelkennzeichnung
| Lebensmittelrecht
Geflügelfleischzubereitungen mit Frischegarantie
Neue Vermarktungsnormen in Kraft
(aid) - Am 1. Mai 2010 ist die Änderung der europäischen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in Kraft getreten. Danach dürfen als "frisch" angebotene Geflügelfleischzubereitungen nur aus frischem Geflügelfleisch hergestellt sein, das zu keiner Zeit gefroren gewesen ist. Die Verbraucher erhalten somit eine Frischegarantie, dass ihr fertig gewürztes und mariniertes Hähnchen- oder Putenfleisch zuvor nicht gefroren war.
Frische liegt hierzulande im Trend. Die Bundesbürger verzehren jährlich rund 11 Kilogramm Geflügelfleisch. Gut die Hälfte davon entfällt auf Hähnchen; davon wiederum werden über 70 Prozent als Frischfleisch vermarktet.
aid, Rüdiger Lobitz
Quelle:
aid infodienst, aid-PresseInfo Nr. 19/10 vom 12.05.2010
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