Bayern 2008 bisher frei von Vogelgrippe
Geflügelhalter sollen Seuchenschutz weiter ernst nehmen. Auch Vogel-Monitoring geht unvermindert weiter: Bereits 27.000 Wildvögel und Hausgeflügel auf Virus untersucht.

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(c) Thomas / Pixelio (www.pixelio.de)
Auch wenn es seit über einem halben Jahr im Freistaat keinen einzigen Fall von Vogelgrippe bei Hausgeflügel oder Wildvögeln mehr gab, bleiben die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen unvermindert auf hohem Niveau. Dies betonte Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard heute in München. Bernhard: "Deutschland ist inzwischen wieder als seuchenfrei eingestuft. So erfreulich das vor allem für Exporteure ist, gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Die Vogelgrippe grassiert unvermindert in Asien und Zugvögel fliegen praktisch immer über Bayern. Daher ist eine Einschleppung des Erregers jederzeit möglich. Geflügelhalter sollten Vorsorge- und Schutzniveau gegen diese Tierseuche also weiter so hoch wie bisher halten." Zudem führe Bayern das Monitoring von Hausgeflügel und Wildvögeln unvermindert weiter: Jäger nehmen nach Ablauf der Schonzeit Schleimhaut-Proben bei erlegten Wildvögeln und ehrenamtliche Vogelbeobachter halten Ausschau nach toten Wasservögeln. "Um ein Übergreifen des Geflügelpest-Virus auf heimische Nutztierbestände zu verhindern, muss ein mögliches Seuchengeschehen schnellstmöglich erkannt werden. Hierfür leisten Jäger und Ornithologen einen unschätzbaren ehrenamtlichen Dienst," so der Minister.
Seit 2005 wurden über 27.000 Proben von Wildvögeln, Hausgeflügel und verendeten Wildfleischfressern wie Marder, Füchse und Katzen beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht; davon allein 2008 bislang 93 Hausgeflügel und 422 Wildvögel. Über 90 Prozent der Landesfläche Bayerns werden derzeit von den Tierseuchenexperten als Nicht-Risiko-Gebiete eingestuft, diese Einstufung wird laufend überprüft. In diesen Gebieten kann jeder Geflügelhalter seine Tiere ins Freie lassen, wenn er die Freilandhaltung beim Veterinäramt anzeigt und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen durchführen lässt. In den Risiko-Gebieten hingegen bleibt die Freilandhaltung auch weiterhin ausnahmslos verboten.
Dass stets Wachsamkeit erforderlich ist, zeigt das Seuchengeschehen im vergangenen Jahr: Bis Anfang August wurde bei 19 Wildwasservögeln das H5N1-Virus nachgewiesen. Und im August und September 2007 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in zwei großen Mastentenbeständen festgestellt.
Quelle:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung 103/08 vom 14.03.2008
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